Unfallgutachten

Ein professionelles Unfallgutachten ist entscheidend, um Schäden am Fahrzeug präzise zu dokumentieren und Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder anderen Parteien zu sichern.

Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte freie Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter (Sachverständiger) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung als auch zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen. Wir führen eine detaillierte und professionelle Fahrzeugbewertung Ihres Unfallwagens durch und klären Sie über die folgenden Schritte auf. Unsere Kfz-Gutachter ermitteln die Schadenshöhe sowie die gesamten Reparaturkosten.

Fachkundige Schadensbewertung

Als Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle und prozesssichere Schadengutachten für:
Detaillierte Schadensanalyse: Erfassung und Bewertung aller Schäden durch erfahrene Sachverständige.
Beweissicherung: Dokumentation des Unfallhergangs und der Schäden für eine rechtssichere Abwicklung.
Unterstützung bei der Schadensregulierung: Beratung und Kommunikation mit Versicherungen und Rechtsanwälten.

Weitere Leistungen

Nerka - KFZ Gutachter 

Häufige Fragen unserer Kunden

Wir als unabhängiger und freier Sachverständiger bieten Ihnen einen kostenfreien mobilen Vor-Ort Service.

Ein Autounfall ist immer unangenehm. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Hier einige Tipps:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Daten sammeln: Kennzeichen, Personalien, Unfallzeit und -ort notieren. Falls nötig, ermitteln wir die gegnerische Versicherung.
  3. Polizei rufen: Besonders bei Personenschaden, Alkohol, Drogen oder unklarer Schuldfrage.
  4. Fotos machen: Unfallstelle, Fahrzeuge und Position vor dem Bewegen dokumentieren.
  5. Keine Einigung ohne Polizei: Misstrauen ist bei Barzahlungsangeboten angebracht.
  6. Unfallhergang dokumentieren: Notizen und Skizzen erstellen, ggf. Unterschriften aller Beteiligten einholen.
  7. Gutachter frei wählen: Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
  8. Eigene Schuld: Informieren Sie Ihre Versicherung und dokumentieren Sie alles, falls rechtliche Folgen entstehen.

Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden Streitigkeiten.

Nein, Sie haben Anspruch auf ein selbst eingeholtes Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl (!) . Einen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beauftragten Gutachter können, aber müssen Sie nicht akzeptieren.

Fragen und antworten.

Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Art des Gutachtens und dem Schadenumfang ab. Bei Haftpflichtschäden werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

Wir beraten Sie gerne!