Brandschäden

Bei besonders sensiblen und komplexen Schadensbildern wie Brandschäden, Lackverunreinigungen oder Brandrückständen setzen wir auf einen erfahrenen und zertifizierten Partner: das Gas- und Gastechnologie-Zentrum e. V. (GTZ).

Brandschäden

Unsere Kooperation mit dem Gas-Technologie-Zentrum (GWI)

In unserer Tätigkeit als Kfz-Sachverständige begegnen wir nicht nur klassischen Unfallschäden, sondern zunehmend auch komplexen Schadensbildern, die tiefgreifende Analyse und spezielles Fachwissen erfordern. Dazu zählen vor allem:

  • Brandschäden an Fahrzeugen (z. B. Motorraum, Innenraum, Batterie, Kabelbäume)

  • Hitzeschäden durch Überhitzung, Strahlungswärme oder externe thermische Einwirkung

  • Lack- und Oberflächenschäden durch chemische oder thermische Einflüsse

  • Korrosionsprozesse, Materialveränderungen oder Schmelzverformungen

Um auch in diesen anspruchsvollen Fällen gerichtssichere, nachvollziehbare und technisch fundierte Gutachten zu erstellen, arbeiten wir eng mit dem Gas- und Wärme-Institut Essen e. V. (GWI) zusammen – einem der führenden Forschungs- und Prüfinstitute für Gas-, Wärme- und Umwelttechnik in Deutschland.

Was das GWI für uns (und Sie) leistet:

  • Materialanalysen und Prüfverfahren nach wissenschaftlichen Standards

  • Beurteilung thermischer und chemischer Einflüsse auf Fahrzeugkomponenten

  • Laborunterstützung bei unklaren oder ungewöhnlichen Schadensursachen

  • Ermittlung von Brandursachen, Ausbreitungsmustern und Schadensgrenzen

  • Gutachtliche Stellungnahmen, auch für Versicherungen, Gerichte oder Behörden

Durch die Kombination unserer praxisnahen Fahrzeugexpertise mit der hochspezialisierten Analytik des GWI entstehen präzise und verlässliche Schadensgutachten – auch bei außergewöhnlichen Fällen, in denen Standardverfahren nicht mehr ausreichen.


Vorteile für unsere Kunden:

  • Maximale Objektivität durch externe Laboranalysen

  • Höchste technische Qualität der Bewertung

  • Klar dokumentierte Ergebnisse für Versicherung, Anwalt oder Gericht

  • Verlässliche Beweissicherung bei strittigen Schadensfragen

  • Schnelle und kompetente Abwicklung, auch bei komplexen Fällen


Vertrauen Sie auf fundierte Partnerschaften

Bei besonderen Schadensfällen braucht es mehr als einen schnellen Blick – es braucht Wissenschaft, Erfahrung und Genauigkeit. Mit dem GWI an unserer Seite bieten wir genau das.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich, wenn es um schwierige Schadensbilder geht.

Effiziente Verfahren bei Brand-
rückständen und Lackdefekten

Leistungen im Überblick:
Begutachtung und Analyse von Brandschäden
Erkennung und Klassifizierung von Lackverunreinigungen
Prüfung auf Gefahrstoffe und chemische Rückstände
Dokumentierte Sanierungs- und Reinigungsverfahren
Unterstützung bei versicherungsrelevanten Fragen

Weitere Leistungen

Nerka - KFZ Gutachter 

Häufige Fragen unserer Kunden

Wir als unabhängiger und freier Sachverständiger bieten Ihnen einen kostenfreien mobilen Vor-Ort Service.

Ein Autounfall ist immer unangenehm. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Hier einige Tipps:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Daten sammeln: Kennzeichen, Personalien, Unfallzeit und -ort notieren. Falls nötig, ermitteln wir die gegnerische Versicherung.
  3. Polizei rufen: Besonders bei Personenschaden, Alkohol, Drogen oder unklarer Schuldfrage.
  4. Fotos machen: Unfallstelle, Fahrzeuge und Position vor dem Bewegen dokumentieren.
  5. Keine Einigung ohne Polizei: Misstrauen ist bei Barzahlungsangeboten angebracht.
  6. Unfallhergang dokumentieren: Notizen und Skizzen erstellen, ggf. Unterschriften aller Beteiligten einholen.
  7. Gutachter frei wählen: Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
  8. Eigene Schuld: Informieren Sie Ihre Versicherung und dokumentieren Sie alles, falls rechtliche Folgen entstehen.

Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden Streitigkeiten.

Nein, Sie haben Anspruch auf ein selbst eingeholtes Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl (!) . Einen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beauftragten Gutachter können, aber müssen Sie nicht akzeptieren.

Fragen und antworten.

Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Art des Gutachtens und dem Schadenumfang ab. Bei Haftpflichtschäden werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

Wir beraten Sie gerne!