Fahrzeug
bewertung

Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeugs professionell bestimmen lassen? Unsere Experten bieten präzise und unabhängige Fahrzeugbewertungen für verschiedene Zwecke an.

Fahrzeugbewertung

Ihr Partner für verlässliche Fahrzeugbewertungen

Ob Kauf, Verkauf oder Versicherung – eine präzise Fahrzeugbewertung schafft Klarheit und Sicherheit. Unsere Spezialisten analysieren Ihr Fahrzeug detailliert und liefern Ihnen eine fundierte Bewertung. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Fahrzeugbewertungen nach DAT.
Fahrzeugbewertung in ganz NRW.

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen,  verkaufen oder einfach den momentanen Zustand dokumentieren lassen wollen, sollten Sie ein Wertgutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.

Unsere Sachverständigen sind Experten für die Fahrzeugbewertung und die Erstellung von Wertgutachten in Gelsenkirchen und Umgebung.

Ihr Fahrzeug im Fokus

Unsere Leistungen in der Fahrzeugbewertung
Marktwert- und Zeitwertermittlung: Bestimmung des aktuellen Fahrzeugwerts basierend auf Marktanalysen.
Gutachten für den Fahrzeugverkauf: Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises.
Bewertungen für Versicherungen: Dokumentation des Fahrzeugwerts für Policen oder Schadensfälle.
Oldtimer- und Sonderfahrzeugbewertung: Spezialisierte Wertermittlung für klassische und seltene Fahrzeuge.

Weitere Leistungen

Nerka - KFZ Gutachter 

Häufige Fragen unserer Kunden

Wir als unabhängiger und freier Sachverständiger bieten Ihnen einen kostenfreien mobilen Vor-Ort Service.

Ein Autounfall ist immer unangenehm. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Hier einige Tipps:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Daten sammeln: Kennzeichen, Personalien, Unfallzeit und -ort notieren. Falls nötig, ermitteln wir die gegnerische Versicherung.
  3. Polizei rufen: Besonders bei Personenschaden, Alkohol, Drogen oder unklarer Schuldfrage.
  4. Fotos machen: Unfallstelle, Fahrzeuge und Position vor dem Bewegen dokumentieren.
  5. Keine Einigung ohne Polizei: Misstrauen ist bei Barzahlungsangeboten angebracht.
  6. Unfallhergang dokumentieren: Notizen und Skizzen erstellen, ggf. Unterschriften aller Beteiligten einholen.
  7. Gutachter frei wählen: Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
  8. Eigene Schuld: Informieren Sie Ihre Versicherung und dokumentieren Sie alles, falls rechtliche Folgen entstehen.

Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden Streitigkeiten.

Nein, Sie haben Anspruch auf ein selbst eingeholtes Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl (!) . Einen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beauftragten Gutachter können, aber müssen Sie nicht akzeptieren.

Fragen und antworten.

Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Art des Gutachtens und dem Schadenumfang ab. Bei Haftpflichtschäden werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

Wir beraten Sie gerne!