Bagatell Schäden

Sie sind unsicher, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Fall!

Bagatellschäden

Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag bei sogenannten „Bagatellschäden“
Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten benötigt wird, wie z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern einen Kostenvoranschlag an.

Dieser Kostenvoranschlag enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Herstellerrichtlinien, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen.

Mithilfe eines Kostenvoranschlags  können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.
Die Kosten eines Kostenvoranschlags werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Scheuen Sie sich also nicht, auch bei geringen Schäden (kleinen Dellen, Kratzern & Lackschäden) an Ihrem Fahrzeug, unser Sachverständigenbüro zu kontaktieren.

Warum ist ein Gutachten wichtig?

Auch bei Bagatellschäden haben Sie als Geschädigter 
das Recht auf:
Schadensermittlung: Exakte Dokumentation 
der Schäden und Reparaturkosten.
Schnelle Bearbeitung: Flexible Terminvergabe 
und schnelle Gutachtenerstellung.
Unabhängigkeit: Als freier Gutachter bin ich 
keiner Versicherung verpflichtet und handle 
ausschließlich in Ihrem Interesse.

Weitere Leistungen

Nerka - KFZ Gutachter 

Häufige Fragen unserer Kunden

Wir als unabhängiger und freier Sachverständiger bieten Ihnen einen kostenfreien mobilen Vor-Ort Service.

Ein Autounfall ist immer unangenehm. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Hier einige Tipps:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Daten sammeln: Kennzeichen, Personalien, Unfallzeit und -ort notieren. Falls nötig, ermitteln wir die gegnerische Versicherung.
  3. Polizei rufen: Besonders bei Personenschaden, Alkohol, Drogen oder unklarer Schuldfrage.
  4. Fotos machen: Unfallstelle, Fahrzeuge und Position vor dem Bewegen dokumentieren.
  5. Keine Einigung ohne Polizei: Misstrauen ist bei Barzahlungsangeboten angebracht.
  6. Unfallhergang dokumentieren: Notizen und Skizzen erstellen, ggf. Unterschriften aller Beteiligten einholen.
  7. Gutachter frei wählen: Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
  8. Eigene Schuld: Informieren Sie Ihre Versicherung und dokumentieren Sie alles, falls rechtliche Folgen entstehen.

Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden Streitigkeiten.

Nein, Sie haben Anspruch auf ein selbst eingeholtes Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl (!) . Einen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers beauftragten Gutachter können, aber müssen Sie nicht akzeptieren.

Fragen und antworten.

Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Art des Gutachtens und dem Schadenumfang ab. Bei Haftpflichtschäden werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

Wir beraten Sie gerne!